Bad Langensalza ist eine Kurstadt im Unstrut-Hainich-Kreis in Thüringen
Bundesland
Landkreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Einwohner
17.157 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99947
Vorwahlen
03603036041 (Klettstedt)036042 (Nägelstedt)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Langensalza – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Feldhamster verhindern Baupläne für ein neues Wohngebiet im Nordwesten von Bad Langensalza. Sieben Hamsterbaue am Homburger Weg wurden entdeckt, was die Pläne für 25 Grundstücke stoppt. Der Feldhamster ist streng geschützt und darf nicht gestört werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: den Feldhamster umsiedeln oder die Pläne an einer anderen Stelle entwickeln. Die Unterlagen zum Bebauungsplan werden angepasst und im nächsten Bauausschuss vorgestellt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.